Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau?
Die Wärmepumpe soll und wird zukünftig in Deutschland eine tragende Rolle bei der Beheizung von Wohngebäuden spielen – nicht nur im Neubau, sondern auch im Gebäudebestand. Die skandinavischen Länder zeigen, dass dies möglich ist. Die aufgeheizte Debatte der letzten Jahre rund um das Gebäudeenergiegesetz hat leider zu einer großen Verunsicherung bei den privaten Verbraucher:innen geführt. Dies schlägt sich auch in den gestiegenen Absatzzahlen für Öl- und Gasheizungen und den gesunkenen Zahlen für Wärmepumpen in den letzten Monaten nieder.
Wärmepumpen können in den meisten Bestandsgebäuden technisch effizient und wirtschaftlich betrieben werden. Dies zeigen zahlreiche Studien und Feldmessungen. Allerdings müssen in der Praxis bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit dies gelingt. Eine detaillierte Planung durch einen erfahrenen Handwerksbetrieb ist dabei essenziell. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt immer mehrere Angebote miteinander zu vergleichen und auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Eine raumweise Berechnung der notwendigen Heizleistung oder der hydraulische Abgleich des Wärmeleitsystems sind zwei Leistungen, die für einen erfolgreichen Umstieg auf eine Wärmepumpe dringend erforderlich sind.
Eine persönliche Beratung anhand Ihrer individuellen Wohnsituation und weitere Informationen zur Wärmepumpe und alternativen Heizsystemen erhalten Sie in einem Termin zur Energieberatung bei der Verbraucherzentrale oder unter: www.verbraucherzentrale-rlp.de/welche-heizung
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Betzdorf am Donnerstag, den 07.11.24, 14.15 bis 17.15 Uhr im Rathaus, Zimmer 1.05 in der Hellerstraße 2. Anmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
Energietelefon der Verbraucherzentrale
0800 60 75 600 (kostenfrei)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
Foto: Freepik.com
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.