Amtliche Meldung

Hinweise zur neuen Katzenschutzverordnung

Seit dem 16. Januar 2026 ist in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain die neue Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in Kraft getreten.

Was bedeutet das konkret für Katzenhalterinnen und Katzenhalter?

Für alle Katzen mit Freigang gilt:
  • Kastrationspflicht
    Alle weiblichen und männlichen Katzen müssen ab einem Alter von 6 Monaten kastriert sein (Entfernung von Eierstöcken oder Hoden).
  • Kennzeichnungspflicht
    Ab 6 Monaten müssen Katzen durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein.
  • Registrierungspflicht
    Gekennzeichnete Katzen müssen unverzüglich in einer geeigneten Datenbank registriert werden. Die Daten sind stets aktuell zu halten (z. B. bei Halterwechsel).
  • Wer ist betroffen?
    Diese Pflichten gelten für alle Katzenhalter, deren Tiere nicht ausschließlich und sicher im Gebäude gehalten werden. Als Katzenhalter gilt, wer dauerhaft für eine Katze sorgt – also z. B. füttert, pflegt, tierärztlich versorgt oder unterbringt. Auch Personen, die freilebende Katzen regelmäßig füttern, gelten rechtlich als Halter.

Wichtige Hinweise:

  • Wird eine fortpflanzungsfähige Katze mit Freigang angetroffen, kann die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung angeordnet werden.
  • Ist eine solche Katze nicht gekennzeichnet und registriert und kann der Halter nicht innerhalb von 48 Stunden festgestellt werden, kann die Verbandsgemeindeverwaltung einen Tierschutzverein mit der Kastration beauftragen.
  • Die entstehenden Kosten können dem später ermittelten Halter auferlegt werden.
Mit der neuen Katzenschutzverordnung soll unkontrollierte Vermehrung verhindert und das Leid freilebender Katzen reduziert werden.


Bitte informieren Sie sich und kommen Sie Ihren Pflichten nach. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


Alle Details entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: https://www.vg-bg.de/…/katzenschutzordnung-tritt-in-kraft/


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