Neue Richtlinie für „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft getreten
Seit dem 15. Februar 2024 ist die neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft. Mit dem Programm unterstützt das BAFA im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien zur Prozessoptimierung sowie in erneuerbare Energien zur Erzeugung von Prozesswärme investieren und damit nachhaltig zur sparsamen und rationellen Verwendung von Energie und Ressourcen in ihren Unternehmen beitragen.
Bei der Novellierung wurde das Förderprogramm an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen angepasst und die Praxiserfahrung der letzten Jahre genutzt, um das Förderprogramm noch besser an den Bedürfnissen des Marktes auszurichten. Die Änderungen zielen insbesondere auf die Vereinfachung der Antragstellung und der Antragsprüfung ab, um das Förderverfahren zu beschleunigen.
Förderanträge können ab dem 15. Februar beim BAFA für die Zuschussvariante und der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT eingereicht werden.
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