Neues Solarspitzengesetz – was es für Photovoltaikanlagenbetreiber bedeutet
Das Gesetz soll eine Überlastung der Stromnetze an besonders sonnigen und gleichzeitig windigen Tagen verhindern.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
- Die Änderungen gelten vor allem für PV-Anlagen ab dem 25. Februar 2025.
- Besitzerinnen und Besitzer älterer Anlagen genießen Bestandsschutz, können aber freiwillig zur neuen Regelung wechseln und erhalten dafür eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh.
- Keine Vergütung mehr bei negativen Börsenstrompreisen.
- Erstattung für die fehlende Summe nach Ablauf des regulären 20-jährigen Förderzeitraums.
Die Einzelheiten erklärt Ihnen co2online unter https://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/photovoltaik/solarspitzengesetz.
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