Öffentliche Sicherheit geht uns alle an – Hinweis für Hundehalter
Die Örtliche Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain erinnert aus aktuellem Anlass nochmals an die geltenden Regelungen zur Hundehaltung im öffentlichen Raum:
- Leinenpflicht innerhalb bebauter Ortslagen
Hunde dürfen hier nur angeleint geführt werden. - Leinenpflicht auch außerhalb
Sobald sich andere Personen nähern, ist der Hund sofort anzuleinen – ganz ohne Aufforderung. - Verbot in öffentlichen Anlagen
Hunde dürfen dort nicht frei umherlaufen, nicht auf Kinderspielplätze mitgenommen und nicht in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden gelassen werden. - Sauberkeit ist Pflicht!
Hundekot ist sofort zu beseitigen – zum Schutz aller, insbesondere der Kinder. Hundekotbeutel bitte mitführen und verwenden!
Viele Orte bieten Hundekotbeutelspender an, jedoch ohne Verpflichtung der Gemeinde.
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern bis zu 5.000 € geahndet werden (§ 5 der Gefahrenabwehrverordnung von 2018).
Danke an alle verantwortungsvollen Hundehalter, die sich vorbildlich an die Regeln halten – für ein rücksichtsvolles Miteinander!
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