Wichtige Information zu den Fälligkeiten der Steuerzahlungen für 2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gewerbetreibende,
es gibt einige Änderungen bezüglich der Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer für das Jahr 2025, die wir Ihnen gerne mitteilen möchten:
Änderungen bei der Grundsteuer
- Die Finanzämter haben aufgrund der Grundstückseigentümer-Meldungen neue Einheitswerte und Steuermessbeträge festgelegt. Diese sind notwendig, da die alten Werte aus den 60er Jahren stammten und für verfassungswidrig erklärt wurden. Bescheide wurden bereits verschickt.
- Erstmals haben die Gemeinden die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für die Grundsteuer B nach Nutzungsarten festzulegen (unbebaute Grundstücke, bebaute Wohngrundstücke, bebaute Nichtwohngrundstücke). Dies wurde jedoch erst Ende Februar 2025 gesetzlich beschlossen. Daher können die Hebesätze für 2025 erst im April festgelegt werden.
Wichtige Termine:
- Mitte Mai 2025 erhalten Sie die Bescheide für die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer.
- Die Fälligkeit der Zahlungen ist grundsätzlich auf den 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres festgelegt.
- Aufgrund der oben genannten Änderungen wird die Fälligkeit der ersten Zahlungen (15.02. und 15.05.) voraussichtlich einen Monat nach Zustellung der Bescheide (ca. Mitte Juni 2025) fällig. Die weiteren Zahlungen bleiben wie gewohnt zum 15.08. und 15.11. bestehen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.
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