Wichtige Informationen zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag (wkB)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wie Sie vielleicht in den letzten Wochen und Monaten erfahren haben, hat der Landesgesetzgeber von Rheinland-Pfalz die verpflichtende Umstellung des Straßenausbaubeitragssystems beschlossen. Somit mussten alle Kommunen in Rheinland-Pfalz bis zum 01.01.2024 ihr Beitragssystem von den sogenannten einmaligen Beiträgen auf die wiederkehrenden Beiträge (im nachfolgenden als wkB bezeichnet) umstellen.
Was genau bedeutet das für Sie?
- Was ist ein Abrechnungsgebiet?
- Muss ich jedes Jahr Beiträge zahlen?
- Wie wird die Höhe des Beitrags berechnet?
- Was passiert, wenn ich bereits in den letzten Jahren Beiträge gezahlt habe?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie in unserer detaillierten Erklärung auf unserer Website: https://www.vg-bg.de/…/pressemitteil…/fragen-um-den-wkb/
Haben Sie noch Fragen?
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Tobias Schmidt: 02741 291-325 oder tobias.schmidt@vg-bg.de
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